Gerichtliche Verfahren sind immer emotional aufgeladen und für alle Beteiligten belastend, vor allem wenn es um das Sorgerecht oder Umgangsrecht für die eigenen Kinder geht. Die Spitze der Belastung ist stets der Termin der mündlichen Verhandlung vor Gericht.
Die meisten Mandant*innen waren noch nie vor Gericht und wissen nicht, was auf sie zukommt. Daher ist das oberste Gebot der Verhaltensregeln, die wir unseren Mandant*innen mit auf den Weg geben: Reden Sie nur, wenn wir es ihnen sagen! Und genauso meinen wir es auch. Selbst wenn eine direkte Ansprache von der Richterin oder dem Richter erfolgt.
Manch einer würde jetzt monieren, dass wir unseren Mandant*innen doch nicht das Wort verbieten können. Unsere klare Antwort darauf ist aber: DOCH, das können wir! Und das tun nur wir im Sinne unserer Mandant*innen. Denn die Erfahrung zeigt: Aus der Emotion heraus reden sich Menschen schneller um Kopf und Kragen, als es ihnen lieb sein kann. Da hilft dann auch die beste anwaltliche Vertretung nichts mehr!
Ich habe schon Mandant*innen erlebt, die von sich behauptet haben, dass sie durch nichts aus der Ruhe zu bringen sind und sich niemals provozieren lassen würden. Und genau die waren es, die dann vor Gericht die Gegenseite oder andere Beteiligte wüst beschimpft haben.
In diesem Sinne hier die 10 Dinge, die man als Mandant NIEMALS vor Gericht tun oder sagen sollte:
- Mit dem Finger auf den Verfahrensbeistand zeigen und diesen als Lügner bezeichnen. Da hilft es auch nicht mehr, sich hinterher dafür zu entschuldigen!
- Während der Gerichtsverhandlung eine Machete aus der Tasche ziehen, um seine Macht zu demonstrieren. Noch Fragen?
- Die Richterin nach Schluss der Verhandlung beim Verlassen des Saales abpassen und beschimpfen. Warum?
- Die Gegenseite als unkooperativ bezeichnen, nachdem wir zuvor argumentiert haben, wie super die Absprachen klappen würden, um ein Wechselmodell zu erreichen. Finde den Fehler!
- Im Sorgerechtsverfahren ungefragt eine Geschichte darüber aus dem Hut zaubern, was für ein schlechter Mensch die Gegenseite doch sei und dass dieser den Kindern nicht gut tue. Tschüss Bindungstoleranz!!!
- Zum Besten geben, dass das Kind nicht zur Schule gehen möchte und das auch so akzeptiert werden muss. Hallo Erziehungsunfähigkeit!
- Dem Gericht stolz berichten, dass man seine kleinen Kinder während der Umgänge im Winter gerne im Schnee auf einem Gummireifen hinter dem Auto herzieht, damit sie so richtig schön hin und her schleudern können. Umgangsfähigkeit adieu!
- Mit der Gegenseite einen lautstarken Streit über den Unterhalt vom Zaun brechen, während man gerade dabei ist, eine akzeptable Umgangsregelung zu finden. Kinder noch im Blick?
- Völlig selbstverständlich erzählen, dass man die Kinder nur hauen und anschreien würde, wenn diese sich stritten. Kindeswohlgefährdung, ick hör dir trapsen!
- Offensichtlich unter Einfluss von Drogen und/oder Alkohol zum Gerichtstermin erscheinen. Gegen die Fahne helfen auch die Masken nichts!!
Wie man sieht, gibt es so Einiges, das man vor Gericht nicht tun sollte, wenn man eine Chance haben möchte, seinen Antrag durchzuboxen! Und da passt einfach kein Sprichwort besser, als „Reden ist Silber und Schweigen ist Gold!“.
Von Rechtsanwältin Carolin Hengst.
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