Wir sind Menschen wie Sie. Kontaktieren Sie uns und lernen Sie uns bei einer Erstberatung persönlich kennen. Gemeinsam meistern wir Ihr Anliegen!
Häufige Fragen
Fragen zu den Kosten
Nein. Die Erstberatung kostet gem. § 34 RVG bei uns 190,00 EUR. Dazu kommen 20 EUR Post & Telekommunikationspauschale sowie die gesetzliche Umsatzsteuer. Die Mehrwertsteuer beträgt ab dem 01.01.2021 wieder 19%. Dann ergibt dies einen Brutto Endpreis von 249,90 EUR.
Ja. Es handelt sich um eine zeitunabhängige Pauschale.
Prinzipiell ja. Allerdings können wir das aufgrund Überlastung nur im Ausnahmefall übernehmen. Im Bundesland Hamburg gibt es die sogenannte Beratungshilfe nicht. Falls Sie sich eine Beratung nicht zu den o.g. Kosten leisten können, wenden Sie sich bitte an die öffentliche Rechtsauskunft.
Grundsätzlich ja. Wir machen aber darauf aufmerksam, dass wir eine Vertretung zu Bedingungen der Verfahrenskostenhilfe nur in wenigen Einzelfällen und nur in Hamburg anbieten können. Aufgrund der hohen Auslastung der Kanzlei besteht eine Möglichkeit zur Vertretung zu Bedingungen der Verfahrenskostenhilfe derzeit nicht.
Die Kosten der Erstberatung werden von Rechtschutzversicherungen dann getragen, wenn familienrechtliche Streitigkeiten mitversichert sind.
Die späteren Kosten unserer Beratung nach Honorarvereinbarung tragen die meisten Rechtsschutzversicherungen nicht. Hier würden nur die sogenannten Kosten der „Gesetzlichen Vergütung“ (im Regelfall ca. 600 -700 EUR) übernommen. Den Rest unseres Honorars müssten Sie selbst aufbringen können.
Fragen zu den Erfolgsaussichten
Das können wir erst im Rahmen der Erstberatung beurteilen. Sinn und Zweck der Erstberatung ist es mit Ihnen zusammen den Stand des Verfahrens, die möglichen weiteren Schritte und die Aussichtschancen zu beurteilen.
Das können wir so vorab nicht beantworten. Wir können in der Erstberatung gemeinsam prüfen, welche Schritte nötig sind und welche Aussichtschancen bestehen. Dabei lässt sich auch grob abschätzen, wie lange die Verfahren dauern könnten.
Die Kanzlei Kind & Recht ist in extremen Maßen spezialisiert. Wir führen seit 2013 ausschließlich Mandate im Kindschaftsrecht, also Umgangs- Sorgerechts- und Pflegekinderverfahren.
Eine „Erfolgsquote“ lässt sich in dieser Form nicht bestimmen. Viele Verfahren enden in Kompromissen und Ergebnissen, die sich nicht als Sieg oder Niederlage einordnen lassen. Unsere Mandanten sind in hohem Maße zufrieden mit unserer Arbeit. Wie wir die Erfolgschancen einschätzen, werden wir Ihnen in der Beratung beantworten können.
Ja. Allerdings gilt auch hier, dass diese Verfahren immer noch schwierig und aufwendig sind.
Ja. Zum Schutze vor gewalttätigen, übergriffigen oder substanzabhängigen Umgangselternteilen zum Beispiel.
Ja. Allerdings war jedes einzelne dieser Verfahren schwierig, langwierig und mit erheblichen Anforderungen an die Frustrationstoleranz und Kritikfähigkeit des Mandanten verbunden. Diese Verfahren sind notorisch schwer zu gewinnen und bei Entfremdungen im Endstadium können auch wir bisweilen nicht mehr viel ausrichten. Die Chancen in Ihrem spezifischen Fall können wir in der Erstberatung besprechen.
Fragen zum Ablauf der Erstberatung
Erst mit Erteilung des Mandates an unsere Kanzlei, also normalerweise nach der Erstberatung, sind wir rechtlich dazu in der Lage für Sie tätig zu werden. Erst dann können wir ggf. Fristen, die man verlängern kann für Sie verlängern.
Auch dann gibt es unterschiedliche Fristen. Manche lassen sich generell nicht verlängern. Dazu zählen unter anderem:
- Beschwerdefristen: Also Fristen gegen Endentscheidungen in Hauptsacheverfahren. Hier beträgt die Frist 4 Wochen ab Zustellung. Bitte beachten Sie, dass das Datum der Zustellung eines durch Sie beauftragten Anwaltes der Zeitpunkt des Beginns der Frist ist!
- Sofortige Beschwerden: Gegen Eilentscheidungen und angreifbare Zwischenentscheidungen (zum Beispiel Ablehnung der Befangenheit) beträgt die Frist 14 Tage ab Zustellung.
- Diese Fristen können nicht verlängert werden!
- Reine Stellungnahmefristen lassen sich jedoch meist relativ problemlos verlängern.
Nein. Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir aus organisatorischen Gründen keine Kurzberatungen und Kurzkontakte spontan einschieben können. Wir erhalten jeden Tag zahlreiche Anfragen und unsere Anwält*innen sind intensiv dabei unsere Fälle zu bearbeiten. Da lässt sich ein spontaner Kurzkontakt nicht einrichten.
Die Länge der Erstberatung richtet sich nach dem Inhalt der Beratung. Sie dauert maximal ca. eine Stunde.
Die Kosten der Erstberatung sind auch dann in vollem Umfang fällig, wenn die Beratung weniger als eine Stunde dauert, da es sich um eine Pauschalvergütung handelt.
Das hängt von der Art des Falles und der Auslastung der Kanzlei ab. Wir werden das im Rahmen der Erstberatung besprechen. In einem bereits laufenden Verfahren müssen wir meist zunächst erst die Gerichtsakten einsehen. Bis wir die Akten erhalten vergehen zwischen 2 und 3 Wochen, bisweilen auch mehr. Wir brauchen dann ca. 1 Woche, um die Akten zu prüfen und aktiv zu werden. In besonderen Eilfällen können wir – wenn nötig – auch unmittelbar nach Erhalt der unterschriebenen Unterlagen und des ersten Vorschusses tätig werden. Auch dies wird in der Erstberatung besprochen.
Prinzipiell ja. Allerdings können wir aufgrund der häufigen Reisen der Anwälte nur wenige persönliche Beratungstermine ermöglichen.
Ja. Die Kanzlei Kind & Recht prüft regelmäßig Gutachten, greift diese an und wehrt befangene Gutachter ab. Dies geschieht allerdings nicht im Rahmen einer Erstberatung. Dafür fehlt in dieser Ersteinschätzung die Zeit. Gegengutachten können wir nicht selbst erstellen, da wir keine Psychologen bzw. Psychiater sind. Wir arbeiten aber mit entsprechenden Fachleuten zusammen, die so ein Gegengutachten erstellen können, wenn wir das für nötig halten.
Ja. Wir sind bundesweit tätig. Wir haben bundesweit vor über 120 Amtsgerichten und nahezu allen Oberlandesgerichten bereits Fälle vertreten.
Die Erstberatungen werden von uns vorbereitet. Gerne lesen wir uns die letzten Beschlüsse durch oder prüfen die Schlussfolgerungen eines Gutachtens. Diese Vorbereitung ist aber nur in geringem Ausmaß und geringer Intensität möglich. Eine vollständige Einarbeitung in den Fall können wir vor einer Erstberatung nicht ermöglichen. Bitte senden Sie uns daher nicht mehr Unterlagen zu, als in dem Formular für die Anmeldung aufgeführt ist. Insbesondere können wir nicht vor der Erstberatung vollständige Gutachten komplett durcharbeiten. Die Erstberatung dient dazu, mit dem Mandanten die Grundlagen des Falles zu besprechen.
Nein. Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir aus organisatorischen Gründen eine Zusage einer bestimmten Anwältin für die Erstberatung nicht gewährleisten können. Alle unsere Anwältinnen sind hervorragend ausgebildete Spezialistinnen.
Die Frage, wer welchen Fall vertritt wird kanzleiintern organisiert. Dabei werden sämtliche Fälle im Team besprochen und gemeinsam betreut. Es gibt jeweils eine Hauptansprechpartnerin.
Nein. Eine exklusive Bearbeitung durch Herrn Bergmann können wir aus organisatorischen Gründen nicht anbieten. Herr Bergmann vertritt im Schwerpunkt Verfahren vor dem OLG und steht im Hintergrund für die gemeinsame Besprechung aller Verfahren zur Verfügung. Sämtliche Verfahren werden im Team besprochen und abgestimmt.