Telefonischer Kontakt

Zwischen 8:30 und 14 Uhr sind wir telefonisch grundsätzlich erreichbar. Für einen Erstkontakt nutzen Sie bitte die Möglichkeit sich zur Erstberatung anzumelden.

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Anmeldung zur Erstberatung

Was bedrückt Sie? Wie können wir Ihnen und Ihrem Kind helfen? Unsere Erstberatung hilft Ihnen bei allen Fragen zu Sorgerecht, Umgangsrecht, Inobhutnahme oder Gutachten. Wir sind für Sie da.

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Umgangsrecht

Auseinandersetzungen im Umgangsrecht sind immer hoch emotionale und oft existentiell. Als Ihre Anwälte für Umgangsrecht beschäftigen wir uns ausführlich mit jedem einzelnen Fall, um tragfähige Lösungen zu finden.

Kontaktieren Sie uns:

über unsere Anmeldung zur Erstberatung für eine zügige und kompetente Einschätzung Ihres Falles.

Anwälte für Umgangsrecht - Mutter erklärt Kind den Elternkonflikt

Anwälte für Umgangsrecht – Unsere Versprechen an Sie:

  • Wir nehmen uns Zeit Ihren Fall zu verstehen und arbeiten uns vollständig in alle Unterlagen ein
  • Fachkenntnis: Wir arbeiten spezialisiert im Umgangsrecht
  • Wir suchen nach einer langfristigen Lösung des Konfliktes
  • Wir suchen einen engen und persönlichen Kontakt
  • Wir engagieren und durchsetzungsstark für Ihre Interessen
  • Wir begleiten Sie auch außerhalb des Gerichtes bei Jugendamt, Gutachten und Verfahrensbeistand
  • Wir lassen Sie im Gerichtssaal nicht allein
  • Wir garantieren eine schnelle und verständliche Kommunikation über Entscheidungen
  • Wir erklären Abläufe und juristische Geschehen nachvollziehbar

Als Anwälte für Umgangsrecht investieren wir viel Zeit und arbeiten sehr gewissenhaft, um alle Ihre Fragen zu beantworten. Außerdem haben wir viel Erfahrung und Fingerspitzengefühl, um Konflikte richtig einschätzen zu können. Wir verfolgen für Sie eine umfassende Gesamtstrategie, die mehr ist, als eine reine juristische Beratung. Dadurch können wir Sie beim Familiengericht lösungsorientiert und durchsetzungsstark vertreten. Als spezialisierte Anwälte für Umgangsrecht ist es dabei unser Anliegen Ihnen in der emotionalen Notlage eines Konfliktes um das Umgangsrecht mit dem Kind lösungsorientiert zu helfen. Wir sehen unsere Aufgabe darin, soweit möglich eine echte Lösung des Konfliktes um das Umgangsrecht zu finden. Dabei verfolgen wir einen interdisziplinären Ansatz, mit Hilfe unserer systemischen Familienberaterin und Mediatorin Sina Töpfer.
Gleichzeitig können wir Ihre Rechte und Interessen im Umgangsrecht aufgrund unserer langjährigen spezialisierten Tätigkeit als Anwälte für Umgangsrecht durchsetzungsstark vertreten.

Als Ihre Anwälte tragen wir eine enorme Verantwortung. Wir legen daher den größten Wert auf juristische Präzision und Genauigkeit.

Was ist Umgangsrecht?

Das Umgangsrecht ist das gegenseitige Recht und die gegenseitige Pflicht zwischen jedem Elternteil und dem Kind auf Kontakt und soziale Beziehung. Das Umgangsrecht steht gleichrangig neben dem Sorgerecht und wird in Art 6 II GG verfassungsrechtlich geschützt. Dieser Anspruch auf Umgang wird in § 1684 BGB genauer geregelt. Die Bandbreite der möglichen Regelungen des Umgangsrechtes reicht dabei vom völligen Ausschluss des Umgangs bis hin zum paritätischen Wechselmodell.
Ein Umgangsrecht gibt es nicht nur zu den Eltern, sondern auch zu anderen wichtigen Bezugspersonen, wie zum Beispiel Großeltern, Geschwistern und (ehemaligen) Pflegeeltern. Diese Umgangsrechte werden aber nicht gleichrangig zu den Rechten der Eltern geschützt. Geregelt sind anderweitigen Umgangsrechte wie das Umgangsrecht der Großeltern in § 1685 BGB.
Als Teil des Sorgerechts haben die (sorgeberechtigten) Eltern ein Umgangsbestimmungsrecht. Dieses ist aber begrenzt durch die Umgangsrechte und ggf. der (gerichtlichen) Regelung des Umgangsrechtes.

Anwalt für Umgangsrecht – die Gestaltung des Umgangsrechts

Als Ihr Anwalt für Umgangsrecht geht es uns um die Wahrung Ihrer Grundrechte als Eltern und die Ihrer Kinder. Darüber hinaus schützen wir Sie, indem wir Sie aus der unmittelbaren Schusslinie nehmen. Konkret bedeutet das, dass vor Gericht hauptsächlich Ihr Anwalt für Umgangsrecht kommuniziert und Sie sich nur in Absprache mit uns äußern müssen. Wir schützen Sie aber zusätzlich dadurch, dass wir in Gesprächen auf Ihr Konfliktverhalten einwirken und Reflektion ermöglichen, ohne dass bei Ihnen das Gefühl aufkommt, Sie würden Ihr Gesicht verlieren. So arbeiten wir Seite an Seite mit Ihnen nicht nur an einer juristischen Klärung des Umgangsrechts, sondern an einer echten Lösung des Konfliktes.

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Gestaltung des Umgangsrechts

Als spezialisierter Anwalt für Umgangsrecht kennt Ihr Anwalt die verschiedensten Regelungen des Umgangs. Schon außergerichtlich helfen wir Ihnen bei der Regelung des Umgangs, bereiten Gespräche mit Ihnen vor und begleiten Sie zu Jugendamtsterminen. Eine kreative, aber rechtssichere Regelung des Umgangs, angepasst auf Ihre Familie ist unser Ziel. Denn eine einheitliche Form des Umgangs gibt es nicht, vielmehr sollten wir immer individuell angepasste Lösungen anstreben.

Rechtlicher Zweck des Umgangs

Traditionell wird der Zweck des Umgangs so definiert, dass der Umgang es dem umgangsberechtigten Elternteil ermöglichen soll, sich vom körperlichen und geistigen Wohlbefinden des Kindes zu überzeugen, die Entwicklung des Kindes zu erleben, die verwandtschaftliche Beziehung zum Kind aufrecht zu erhalten, einer Entfremdung vorzubeugen und dem Liebesbedürfnis Rechnung zu tragen (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 25.04.2015, 1 BvR 3326/14 Randnummer 15). Die zunehmende Bedeutung der Mitelternschaft nach der Trennung begründet als Zweck des Umgangs die Übernahme eines Teils der Betreuungs- und Erziehungsaufgaben. Denn der Umgang ist auch Ausdrucksform elterlicher Erziehung (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 01.04.2008, – 1 BvR 1620/04).

Mögliche Umgangsregelungen

Die Regelung des Umgangsrechts kann vom paritätischen Wechselmodell bis hin zum völligen Umgangsausschluss reichen. Auch bei Säuglingen und Kleinkindern gibt es ein Umgangsrecht, allerdings muss sich dies natürlich am zeitlichen Empfinden und den Fähigkeiten eines Babys richten. Daher wird hier meist zeitlich kürzerer, aber häufigerer Umgang angeordnet.
Als Anwälte für Umgangsrecht können wir individuell mit Ihnen klären, welche Regelung des Umgangs sich in Ihrem Fall erreichen lässt und wie sich Ihre Interessen dabei sinnvoll durchsetzen lassen.

Anwälte für Umgangsrecht: Unsere Arbeitsweise

Es ist uns wichtig, dass wir mit Ihnen eng und gut zusammen arbeiten. Wir halten eine vertrauensvolle und offene Kommunikation für elementar wichtig, um in einem Mandat erfolgreich agieren zu können.

Es geht uns vor allen Dingen darum, Ihre Interessen zu verstehen, um Ihnen eine Bandbreite an Möglichkeiten vorzustellen, wie Sie mit ihrer schwierigen Situation umgehen können. Dabei verstehen wir uns selber nicht bloß als Juristen.

Anwälte für Umgangsrecht – juristische Durchsetzung

Unsere Anwältinnen für Umgangsrecht Stefanie Kracke, Lisa-Marie Schinke, Jennifer Otto und Carolin Greb beraten und vertreten Sie in allen Fragen des Umgangsrechts.
Wir sind für Sie da. Wir sind in der Lage, unseren Mandanten auch außerhalb von juristischen Auseinandersetzungen wertvolle Lösungswege aufzuzeigen.

Außergerichtliche Begleitung

Ein Konflikt um Umgangsrecht beginnt und endet nicht im Gerichtsaal. Viele entscheidende Gespräche und Begegnungen finden außerhalb des Gerichtes mit Jugendamt, Verfahrensbeistand und Gutachtern statt.Uns ist es wichtig Sie auch hier umfassend zu betreuen. Unsere freie Mitarbeiterin, Mediatorin und systemische Familienberaterin Sina Töpfer hilft uns und Ihnen dabei die außergerichtliche Kommunikation und den Umgang mit Kindern und anderem Elternteil bestmöglich zu gestalten. Sie kann Ihnen auch bei Terminen beim Jugendamt beistehen und Sie bei Begutachtungen begleiten.

Als Team besprechen wir alle Fälle regelmäßig zusammen und beraten die richtige Strategie.

Vorgehen im Verfahren zum Umgangsrecht

Wenn sich ein gerichtlicher Prozess nicht vermeiden lässt, bieten wir Ihnen als Ihre Anwälte für Umgangsrecht klare und verständliche Aussagen zur juristischen Situation. Wir besprechen mit Ihnen die Erfolgsaussichten und zeitliche Perspektiven. Außerdem analysieren wir mit Ihnen gemeinsam, wie Sie wahrscheinlich von Richtern und anderen Verfahrensbeteiligten eingeschätzt werden, ob diese Wahrnehmung richtig ist und wie sie sich ändern lässt. Aus juristischer Sicht gibt es immer mehrere Lösungswege. Wie sich ein Richter zwischen diesen entscheidet, hängt nicht zuletzt davon ab, wie er Sie als Elternteil in Ihrer Persönlichkeit einschätzt und wie er Ihre Fähigkeiten einschätzt, auf die Interessen und Bedürfnisse der Kinder einzugehen. Daher entwickeln wir als Anwälte für Umgangsrecht mit Ihnen gemeinsam eine umfassende Strategie, deren Ziel es ist, eine dauerhaft tragfähige und nachvollziehbare Lösung des Konflikts zu erreichen.

Wir sind persönlich für Sie da, fokussiert auf Ihr Anliegen und erfahren im lösungsorientierten Arbeiten!