Kindesunterhalt
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Das Unterhaltsrecht regelt, was eine Person leisten muss, um für den Lebensbedarf einer anderen Person aufzukommen. Es kann neben dem Unterhalt für Kinder auch der Unterhalt für den anderen Elternteil geschuldet sein. Dabei gibt es verschiedene Unterhaltsarten. Darunter der Ehegattenunterhalt, Trennungsunterhalt oder auch der Betreuungsunterhalt der Mutter eines nichtehelichen Kindes. Besondere Anforderungen an die Regelung des Unterhalts werden beispielsweise gestellt, wenn die Eltern zur Betreuung des Kindes das sog. Wechselmodell leben. Die Berechnung ist entsprechend höchst individuell und angepasst an die Familiensituation vorzunehmen.