Telefonischer Kontakt

Zwischen 8:30 und 14 Uhr sind wir telefonisch grundsätzlich erreichbar. Für einen Erstkontakt nutzen Sie bitte die Möglichkeit sich zur Erstberatung anzumelden.

040 – 36 036 217

Anmeldung zur Erstberatung

Was bedrückt Sie? Wie können wir Ihnen und Ihrem Kind helfen? Unsere Erstberatung hilft Ihnen bei allen Fragen zu Sorgerecht, Umgangsrecht, Inobhutnahme oder Gutachten. Wir sind für Sie da.

Bitte nutzen Sie die Möglichkeit der Online Anmeldung, wir können telefonisch keine Erstkontakte entgegennehmen. Die Online Anmeldung ist der schnellste Weg zu einer Beratung.

Hier anmelden

Umgangs- und Sorgerechts-Blog

Fachtagung Methoden der Konfliktregulierung

Matthias Bergmann

Fachtagung Methoden der Konfliktregulierung des VAfK Kölns

Trotz schönstem Sommerwetter fanden sich gestern Abend in Köln eine Menge – zum Teil weit angereister – Experten und Betroffene zur Fachtagung Methoden der Konfliktregulierung des Vereins Väteraufbruch für Kinder Köln ein. Mittendrin im engagierten Publikum saß ich und konnte viele neue Kontakte knüpfen.

Der Väteraufbruch für Kinder e.V., welcher Wert darauf legt, dass er trotz seines Namens kein „Anti-Mütter-Verein“ sondern ein „Für-Kinder-Verein“ sein will, ist ein bundesweit tätiger Verein, der es sich zum Auftrag gemacht hat, dazu beizutragen, dass Trennungskindern beide Elternteile erhalten bleiben. Tatsächlich finden sich in den Beratungsgesprächen und über 100 Ortsgruppen des Vereines laut Aussage des Vorsitzenden der Kölner Ortsgruppe ca 10% betroffener Frauen.

Schon nach kurzer Zeit zeigte sich auch bei dieser Veranstaltung, dass es sich um ein hoch emotionales und schwieriges Thema handelt. Im Eingangsvortrag des Organisators Rigo Trautmann fand sich harsche Kritik an der Realität der Praxis des Kölner Jugendamtes sowie der Kölner Familiengerichte. Nachdem sowohl das Jugendamt als auch die Gerichte der Teilnahme an der Veranstaltung offiziell eine Absage erteilt hatten fand sich leider keine offizielle Stimme, welcher der leider etwas einseitig wirkenden Kritik begegnen konnte. Es traute sich jedoch eine Stimme aus dem Publikum dem Vortrag mit einigen Worten entgegen zu treten und so klar zu machen, dass es durchaus auch andere Sichtweisen der Angelegenheit gab.

Nach dem kontroversen Beginn fanden sich auch anlässlich der weiteren Vorträge immer wieder spannende Einwürfe.

Von besonders hohem Wert für die praktische Arbeit erschien mir der Vortrag des RiaOLG Andreas Hornung. Der Mitbegründer der Warendorfer Praxis, einer durch interdisziplinäre Arbeit in Warendorf etablierte, auf den Ideen desRheydter- Modells und der Cochemer Praxis aufbauenden Arbeitsweise, konnte mit einem klaren, auf frühzeitige Konflikteingriffe gerichteten Modell eine zukunftsträchtige Arbeitsweise vorstellen. Bearbeitungszeiten von 5-7 Monaten in der ersten Instanz, inkl. Begutachtung, erscheinen allerdings angesichts der katastrophalen Realität der familiengerichtlichen Praxis wie ein Traum aus fernen Landen. Übereinstimmend forderten alle Experten und Betroffenen die verpflichtende Fortbildung aller Beteiligten, insbesondere aber die der Richter.

Aus eigener Erfahrung kann ich nur darauf hinweisen, dass Modelle wie in Reyhdt, Cochem oder nunmehr Warendorf entscheidend am Engagement der jeweiligen Richter hängen. Ohne den engagierten Einsatz von Elmar Bergmann, Jürgen Rudolph und nunmehr Andreas Hornung wären diese Modelle nicht denkbar. Die meisten Richter (genauso wie im übrigen die meisten Anwälte, Sozialarbeiter etc.) besuchen keine Fortbildungen, Konferenzen oder Fachtagungen. Statt engagierter, erfahrener Arbeit ist die Praxis daher von langsamer, desinteressierter und machtversessener Tätigkeit geprägt.

Leider stehen die beschriebenen Modelle daher meiner Meinung unter dem Vorbehalt einer spezialisierten, gut aus- und fortgebildeten professionellen Arbeit. Solange, wie selbst blutige Anfängerin Richteramt ohne jegliche Einführung oder Schulung, ohne psychologische Fortbildung, ohne Einführung in sozialpädagogische Arbeitsweisen und ohne Berufserfahrung auf schwierige und zeitkritische Sorge- und Umgangsverfahren losgelassen werden müssen wir weiterhin damit leben, dass diese Modelle kleine Inseln der Glückseligen in einem Meer aus völlig inadäquater Arbeit sind.

Mit einem Beitrag zum Wechselmodell eröffnete Frau Prof. Sünderhauf die spannende Podiumsdiskussion. Als Modell, welches die Machtbalance zwischen den Eltern ausgleicht und den Kindern beide Eltern erhält erscheint es mir ein vielversprechendes Modell für die zukünftige Regelung streitiger Umgangssituationen zu sein. Zu Recht wies Herr Hornung zwar darauf hin, dass die bisherige Praxis der Oberlandesgerichte es nicht zulässt ein solches Modell gegen den Willen eines Elternteils anzuordnen. Allerdings erschien mir seine Begründung nicht wirklich stichhaltig. Rechtlich sind die Gerichte durch § 1684 BGB ermächtigt ein entsprechendes Modell auch anzuordnen. Die in der bisherigen Kommentierung und Entscheidungspraxis der Oberlandesgerichte zu findende Einschätzung, dass ein Wechselmodell eine deutlich erhöhte Kooperationsbereitschaft der Eltern erfordere oder besonders hohe Anforderungen an die Absprache und besondre hohe Schwierigkeiten bei der Kontrolle und/oder Durchsetzung bedeutet kann ich nicht teilen. Auf diese Rechtsprechung wies Herr Hornung zu Recht hin. Es ist jedoch zu hoffen, dass er als Richter in zweiter Instanz von seiner eigenen Entscheidungsbefugnis Gebrauch machend dieser einseitigen Auffassung der Realität eines Wechselmodells neue Rechtsprechung entgegensetzt. Denn es ist darauf zu verweisen, dass das Wechselmodell u.a. in Schweden auch und gerade gegen den Willen eines Elternteil erfolgreich gelebte Praxis ist. Ich kann auchnicht erkennen, warum ein erhöhter Koordinationsbedarf besteht. Die Anzahl der Übergaben bleibt gleich, die Absprache in allen wichtigen Dingen, welche nicht zum alltäglichen Leben gehören ist unter der Präisse des gemeinsamen Sorgerechtes sowieso einzufordern. Eine eindeutig höhere Kooperationsbereitschaft scheint mir daher nicht ohne weiteres und von vornherein eine Vorausbedingung eines Wechselmodells zu sein. (Mehr zum Wechselmodell findet sich in Prof. Sünderhaufs Buch mit dem Titel: „Wechselmodell: Abwechselnde Kinderbetreuung durch Eltern nach Trennung- und Scheidung“).

Insgesamt fand an dem Abend ein interessanter und relevanter Austausch statt. Ich kann nur empfehlen den Veranstaltungshinweisen des VAfKs aufmerksam zu folgen.

Kommentare sind geschlossen.