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Was bedrückt Sie? Wie können wir Ihnen und Ihrem Kind helfen? Unsere Erstberatung hilft Ihnen bei allen Fragen zu Sorgerecht, Umgangsrecht, Inobhutnahme oder Gutachten. Wir sind für Sie da.

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Familiengerichtliche Gutachten

Familiengerichtliche Gutachten

Kontaktieren Sie uns:

über unsere Anmeldung zur Erstberatung für eine zügige und kompetente Einschätzung der besten Strategie für das familiengerichtliche Gutachten in Ihrer Situation. Wenn in Ihrem Verfahren vor dem Familiengericht ein familiengerichtliches Gutachten eingeholt werden soll, oder dieses bereits stattfindet, so raten wir dringend dazu, dass sie sich kompetenten anwaltlichen Rat einholen.

Familiengerichtliche Gutachten

Bei Verfahren wegen Umgangsrecht und Sorgerecht vor dem Familiengericht kommt es immer wieder zu familiengerichtlichen Gutachten. Dabei beauftragen die Gerichte Fachleute mit der Feststellung von Tatsachen, die das Gericht mangels eigener Fachkompetenz nicht feststellen kann.
Dabei werden oft Psychologen beauftragt, denkbar ist auch die Beauftragung von psychiatrischen, medizinischen und pädagogischen Experten für die Feststellung von Tatsachen aus deren Fachbereich.

Probleme bei familiengerichtlichen Gutachten

Leider kommt es bei familiengerichtlichen Gutachten und besonders bei familienpsychologischen Gutachten sehr häufig zu erheblichen Problemen. Die Qualität solcher familiengerichtlicher Gutachten ist seit Jahrzehnten als sehr schlecht bekannt. Trotz inzwischen bestehender Mindestanforderungen ist dies ein bleibendes Problem in Verfahren zum Umgangsrecht und Sorgerecht. Als spezialisierte Rechtsanwälte im Sorgerecht und Umgangsrecht sehen wir leider sehr häufig familienpsychologische Gutachten von sehr fragwürdiger Qualität.
Wir haben erhebliche Erfahrung und Expertise mit der Verweigerung familiengerichtlicher Gutachten, mit der Begleitung unserer Mandanten bei der Erstellung familienpsychologischen Gutachten und der juristischen Begleitung und – wo notwendig und möglich – Anfechtung familiengerichtlicher Gutachten.

Rechtliche Vertretung bei familienpsychologischen Gutachten

Sie können die Teilnahme an einem familienpsychologischen Gutachten verweigern. Dies darf rechtlich auch nicht gegen Sie verwertet werden. Ob eine Verweigerung eines familiengerichtlichen Gutachtens sinnvoll ist, oder nicht lässt sich nicht pauschal entscheiden. Lassen Sie sich hierzu unbedingt von einem Anwalt für Familienrecht beraten.
Leider sehen wir immer wieder, dass auch erfahrene Anwälte für Familienrecht davor zurückschrecken Gutachten zu verweigern oder diese anzufechten. Wir haben mit allen Varianten möglicher Strategien bei familiengerichtlichen Gutachten erhebliche Erfahrung und wissen diese auch durchsetzungsstark umzusetzen. Als bundesweit tätige Anwälte für Sorgerecht und Umgangsrecht können wir Ihnen eine spezifisch auf Ihren Fall angepasste und rechtlich durchsetzbare Lösung anbieten.

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Eilige Fälle

In sehr eiligen Fällen können wir gern kurzfristig für Sie und Ihr Kind tätig werden.

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