Eltern, die jahrelang keinen Kindesunterhalt zahlen, nicht mehr mit ihren Kindern sprechen und im Alter sollen die Kinder dann doch noch ihren Eltern Unterhalt zahlen?! Das erscheint schon nach einem normalen Gerechtigkeitsempfinden nicht allzu fair.
Dem entspricht nun auch das OLG Oldenburg[1] und hat Anfang Januar entschieden, dass Eltern nicht in jedem Fall Unterhaltszahlungen von ihren Kindern verlangen können. Der Vater begehrte von seiner erwachsenen Tochter Unterhalt, obwohl er jahrelang selbst keinen Unterhalt an die damals noch bedürftige Tochter gezahlt hatte. Dies lehnte das OLG Oldenburg nun ab.
Demnach entfällt eine Unterhaltsverpflichtung, wenn der bedürftige Elternteil seine eigene, frühere Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem Kind gröblich vernachlässigt hat und eine Inanspruchnahme insgesamt grob unbillig erscheint. So zum Beispiel im Falle des Vaters, der über sechs Jahre lang gar nichts für die damals noch bedürftige Tochter gezahlt hat. Und das obwohl er in der Lage gewesen wäre, dies aufgrund seiner Erwerbstätigkeit zu tun.
Außerdem hatte der Vater in diesem Fall der Familie per Einschreiben bei der Trennung von der Mutter mitgeteilt, dass er von seiner Familie nichts mehr wissen wolle. Dies stellt nach der Auffassung des Gerichts eine grobe Verfehlung gegenüber seiner Tochter und eine Verletzung der väterlichen Pflicht zu Beistand und Rücksicht dar. Der Kontaktabbruch sei auch nachhaltig gewesen. Ein Kontaktabbruch stellt wohl nicht regelmäßig eine grobe Verfehlung dar, aber hinzu komme eben auch die grobe Verfehlung der Nichtzahlung des Unterhalts. Außerdem habe die Tochter die emotionale Kälte des Kontaktabbruchs durch den Vater erfahren müssen, deshalb müsse die Tochter als Erwachsene nicht mehr für ihren Vater einstehen.
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[1] in dem Verfahren unter dem Aktenzeichen 4 UF 166/15, Beschluss vom 04. Januar 2017