Ein Blogbeitrag von Caroline Greb
Was sind meine Rechte und wie erhalte ich Schutz vor häuslicher Gewalt?
Inhaltsverzeichnis
- Was ist häusliche Gewalt und wann sollte ich mir rechtliche Hilfe suchen?
- Welche Gesetze schützen mich vor häuslicher Gewalt?
- Welche Schutzmaßnahmen kann das Familiengericht bei häuslicher Gewalt anordnen?
- Was passiert, wenn der Täter gegen die gerichtlichen Schutzanordnungen verstößt?
- Wie kann mir die Kanzlei Kind & Recht helfen?
Laut aktueller Statistiken des Bundeskriminalamts wird jede dritte Frau in ihrem Leben Opfer von häuslicher Gewalt. Was oft mit Beleidigungen, Bedrohungen und Kontrolle durch den Partner beginnt, führt im schlimmsten Fall zu körperlicher oder sexualisierter Gewalt. Es handelt sich um ein strukturelles Problem, das alle sozialen Schichten und Altersgruppen betrifft. Auch Männer können Opfer häuslicher Gewalt werden. Umso wichtiger ist es zu wissen, welche rechtlichen Möglichkeiten man als Betroffene von häuslicher Gewalt hat, um sich zu schützen. Wie genau funktioniert der Schutz bei häuslicher Gewalt? Wie Sie Ihre Rechte durchsetzen und dabei von uns unterstützt werden können, fasse ich im Folgenden zusammen.
Was ist häusliche Gewalt und wann sollte ich mir rechtliche Hilfe suchen?
Wenn wir von häuslicher Gewalt sprechen, haben wir oft den Ehemann im Kopf, der seine Frau schlägt. Es gibt aber nicht die eine Form von häuslicher Gewalt. Neben körperlicher und sexualisierter Gewalt kann häusliche Gewalt auch in Form von psychischer Gewalt vorkommen, beispielweise wenn man vom (Ex-)Partner beleidigt, kontrolliert, bedroht oder gestalkt wird.
Egal um welche Form von Gewalt es sich handelt: Wichtig ist, dass man sich als Betroffene Hilfe sucht. Als erste Anlaufstelle kann man sich an Organisationen wie den Weißen Ring oder an Frauen helfen Frauen wenden. Zudem gibt es ein kostenloses Hilfstelefon „Gewalt gegen Frauen“ (Tel.: 116 016), das man rund um die Uhr anrufen kann. In Akutsituationen kann man natürlich auch die Polizei rufen. Die Polizei kann dem Gewalttäter einen Platzverweis erteilen und ihm für gewisse Zeit verbieten, die Wohnung der Betroffenen zu betreten.
Daneben ist es je nach Situation sinnvoll und wichtig, sich auch rechtlich beraten zu lassen, um alle Schutzmöglichkeiten auszuschöpfen. Über unsere Website können Sie unkompliziert und schnell eine Erstberatung dafür buchen.
Welche Gesetze schützen mich vor häuslicher Gewalt?
In Deutschland gibt es verschiedene Gesetze, die Betroffene von häuslicher Gewalt schützen. Das Gewaltschutzgesetz ist das wichtigste Gesetz zum Schutz vor häuslicher Gewalt. Es schützt aber auch vor Gewalt außerhalb von Partnerschaften. Betroffene haben die Möglichkeit, beim Gericht verschiedene Schutzmaßnahmen zu beantragen (dazu unten), um sich vor weiterer Gewalt zu schützen. Zuständig ist das Familiengericht.
Wenn Kinder Opfer von häuslicher Gewalt durch ein Elternteil werden, dann werden sie durch das Kindschaftsrecht geschützt. Auch hier ist das Familiengericht zuständig und kann verschiedene Maßnahmen anordnen, um das Kind vor weiterer Gewalt zu schützen.
Daneben hat sich Deutschland auch durch die Unterzeichnung der Istanbul-Konvention verpflichtet, Frauen vor (häuslicher) Gewalt besser zu schützen. Deshalb muss auch bei der Regelung des Sorge- und Umgangsrechts von Kindern darauf geachtet werden, dass die Sicherheit der Betroffenen und der Kinder geschützt wird. Das kann dann zum Beispiel so aussehen, dass eine Umgangspflegschaft eingerichtet wird, damit die Betroffene nicht mehr auf den Täter treffen muss.
Das Strafgesetzbuch regelt zudem, wie bereits geschehene Gewalt bestraft wird. Strafbar sind natürlich Körperverletzungen, aber auch Beleidigungen, Bedrohungen, Nötigungen, Stalking und die Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung. Damit die Tat verfolgt werden kann, muss man sie bei der Polizei anzeigen. Je nach Schwere der Tat kann der Täter zu einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe verurteilt werden.
Welche Schutzmaßnahmen kann das Familiengericht bei häuslicher Gewalt anordnen?
Beim Familiengericht kann man als Betroffene je nach Sachlage verschiedene Schutzmaßnahmen beantragen. Diese sollen vor allem sicherstellen, dass Betroffene von häuslicher Gewalt nicht mehr mit dem Gewalttäter aufeinandertreffen müssen und so vor weiterer Gewalt geschützt werden.
Das Familiengericht kann dann zum Beispiel anordnen, dass der Täter die (gemeinsame) Wohnung nicht mehr betreten darf und alle Schlüssel abgeben muss. Außerdem kann das Familiengericht dem Täter auch verbieten, sich der Wohnung zu nähern oder sich an anderen Orten aufzuhalten, zu denen die Betroffene regelmäßig hingeht (z. B. die Arbeitsstelle oder die Kita der Kinder). Das Familiengericht kann auch bestimmen, dass der Gewalttäter gar keinen Kontakt mehr mit der Betroffenen aufnehmen darf. Dann ist jegliche Kommunikation, also auch SMS und E-Mails verboten.
Was passiert, wenn der Täter gegen die gerichtlichen Schutzanordnungen verstößt?
Wenn der Gewalttäter gegen die Schutzmaßnahmen des Familiengerichts verstößt, dann macht er sich strafbar. Er kann dann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft werden.
Außerdem kann der Verstoß gegen die Schutzmaßnahmen ein Anlass dafür sein, nochmal neue Schutzmaßnahmen beim Familiengericht zu beantragen, um die Betroffene noch besser vor dem Gewalttäter zu schützen.
Wie kann mir die Kanzlei Kind & Recht helfen?
Egal ob Sie oder ihr Kind von Gewalt durch Ihren Partner betroffen sind: wir prüfen für Sie, welche Maßnahmen sinnvoll und wichtig sind, um Sie vor weiterer Gewalt zu schützen. Wir beantragen für Sie die Schutzmaßnahmen beim Familiengericht und wirken darauf hin, dass das Verfahren möglichst schnell vorangeht. Selbstverständlich begleiten wir Sie auch zum Gerichtstermin. Sofern es erforderlich ist, wirken wir darauf hin, dass der Gewalttäter bei Ihrer Anhörung nicht anwesend ist und Sie auch im Gerichtssaal nicht aufeinandertreffen müssen.
Alles Weitere klären wir mit Ihnen gerne im persönlichen Gespräch. Über unsere Website können Sie schnell und unkompliziert eine Erstberatung bei uns buchen.