Ein Beitrag von Daniela Rittgarn
Und nochmal von vorn…
4 Jahre lang war ich eine stolze Jungen-Mama. Dann wurde ich ein zweites Mal schwanger. „Das Zweite läuft so nebenbei mit“, haben alle gesagt. Von wegen… Zu viert muss sich die kleine Familie ganz neu einleben und ihren eigenen neuen Rythmus finden. Der Kleine Max ist auf einmal der große Bruder, der mithelfen muss und ein Vorbild sein soll. Ein zweites Kind ist also nicht nur Herausforderung für Mama und Papa sondern auch für das Geschwisterchen. Aber fangen wir von Vorne an.
lm Spätsommer 2013 habe ich mich einmal auf das Leben mit Kind vorbereitet, durch den Formular-Dschungel gekämpft,und Elterngeld, Elternzeit, Kindergeld, und gefühlt noch mindestens eintausend andere Dinge beantragt. Voller Stolz bekam ich dann nicht nur meinen Sohnemann 😉 sondern auch Zusagen, Bestätigungen und natürlich die beantragten Gelder.
Nun dachte ich: Einmal geschafft, beim zweiten Kind läuft das ja wie von allein… Aber Pustekuchen. Diese Schwangerschafts- und Stilldemenz scheint es in sich zu haben. Ich musste mich komplett neu einlesen. Was muss ich unternehmen, sobald ich schwanger bin? Wann muss ich meinem Chef Bescheid geben? Wann muss ich Elternzeit beantragen? Wieviel Elternzeit kann, darf und sollte ich nehmen? Wie bekomme ich Elterngeld? Kommt das Kindergeld dann automatisch? Wie kann ich mein Kind versichern? Ab wann beginnt der Mutterschutz? Bekomme ich Mutterschaftsgeld? Fragen über Fragen.
Als Erstes: Es ist machbar! Meine kleine Maus ist jetzt 9 Monate alt und Mama hat schon lange alles geschafft und auch nur 2 klitzekleine graue Haare mehr. 😉 Zweitens: Der Formularkrieg beginnt eigentlich erst nach der Geburt, ist aber auch nicht so schlimm, wie ich es befürchtet hatte.
Aber eins habe ich gemerkt, mit der Gewissheit, schwanger zu sein, kommt auch das große Fragezeichen, was nun zu tun ist – egal, wie oft „frau“ schon schwanger war. Also habe ich beschlossen, auch wenn die Stilldemenz mittlerweile wieder greift, versuche ich einmal, alles chronologisch in meiner ganz persönlichen Checkliste zusammenzufassen, sodass es vielleicht der ein oder anderen Mama hilft und ihr die Angst vor dem Organisationschaos und dem Antrags-Dschungel nimmt.
Schritt eins: Schwangerschaftstest
Wie das genau funktioniert, beschreibe ich hier nicht – wir springen mal direkt zum positivien Ergebnis – Herzlichen Glückwunsch, Sie sind schwanger! Jetzt geht die ganze Aufregung los. Am Besten macht man direkt einen Termin beim Gynäkologen. Die erste Untersuchung findet in der Regel zwischen der 5. und 7. Woche statt. Man sollte sich aber nicht zu viele Hoffnungen machen. Jetzt ist noch nicht viel von dem kleinen Wunder zu sehen. Alle wichtigen Fragen beantwortet jetzt der Gynäkologe. Und keine falsche Scheu – Ich habe meinem Löcher in den Bauch gefragt, bei beiden Schwangerschaften! Bis zur Geburt ist Mama jetzt regelmäßig alle paar Wochen hier. Ultraschalluntersuchungen (also Fototermine 😉 ) gibt es dabei übrigens 3, die von der Krankenkasse bezahlt werden.
Kleiner Tipp: Fragen Sie ruhig nach einem 3D-Ultraschall. Viele Gynäkologen bieten diesen mittlerweile an und es sieht wirklich beeindruckend aus. Meiner Erfahrung nach kostet eine CD zwischen 80 und 140 Euro.
Schritt zwei: Verkündung
Natürlich ist es jedem selbst überlassen, WANN WER von dem kleinen Wunder in Mamas Bauch erfahren darf. Viele Eltern warten allerdings die ersten 12 Wochen ab. Das hat den unschönen Grund, dass innerhalb der ersten 3 Monate das Risiko einer Fehlgeburt noch höher ist. Daher sagt ein alter Aberglaube, in diesen ersten 12 Wochen brächte es Unglück, schon zu verraten, dass man schwanger ist. Wie, wann und wem man die frohe Botschaft überbringt, bleibt allerdings jedem selbst überlassen. Den Arbeitgeber sollte man rechtzeitig informieren, damit dann idealerweise gemeinsam besprochen werden kann, wie z.B. die Vertretung gehandhabt wird. Was ich sehr interessant fand ist, dass es laut Mutterschutzgesetz übrigens keine Mitteilungspflicht gibt. Man findet jedoch eine Vorschrift in der die Mitteilung an den Arbeitgeber „sehr empfohlen“ wird.
Eine große Ausnahme hiervon bilden spezielle Berufsgruppen in zB. medizinischen Arbeitsbereichen. Hier greift oft ein sofortiges Arbeitsverbot und somit sollte direkt dem Arbeitgeber mitgeteilt werden, dass Sie schwanger sind. Am Besten Sie informieren sich direkt selbst über Ihr Berufsfeld.
Schritt drei: Hebamme
Einige mögen vielleicht denken, der Punkt kommt ziemlich früh. Ich muss aber leider sagen, dass „frau“ sich mittlerweile so früh wie möglich um eine Nachsorge-Hebamme kümmern sollte, da die Auswahl in den letzten Jahren erschreckend geschrumpft ist. Stichwort: Hebammensterben. Ich selbst habe im 4. Monat angefangen zu suchen und im 6. Monat nur durch einen sehr glücklichen Zufall und eine gute Freundin doch noch eine sehr liebe Hebamme gefunden. Sonst hätte ich das Wochenbett mit meiner Tochter wahrscheinlich ohne fachmännische Unterstützung verbringen müssen. Als Merksatz gilt hier also: Sobald Sie schwanger sind, gibt es kein „zu früh“.
Schritt vier: Krankenhaus
Es gibt mehrere Kriterien, die bei der Auswahl des Krankenhauses für die Geburt wichtig für uns waren. Machen Sie sich einmal Gedanken. Sprechen Sie auch mit Ihrem Gynäkologen und der Hebamme darüber. Die beiden sind die Spezialisten und haben eventuell noch einen weiteren Gedanken hierzu. Eines der wichtigsten Argumente ist wohl die Kinderstation. Nicht alle Krankenhäusern, in denen entbunden werden kann, verfügen auch über eine Kinder-(Intensiv-)Station. Im Ernstfall heißt das dann, dass nach der Geburt eine Verlegung von Mama und Baby in ein entsprechendes Krankenhaus veranlasst werden muss.
Dann gibt es Krankenhäuser, die Wassergeburten anbieten, Krankenhäuser, bei denen das Bonding zwischen Mutter und Neugeborenem mit an erster Stelle steht, Krankenhäuser, die Hebammengeleitete Geburten anbieten, und noch einige weitere Varianten.
Als weitere Alternative gibt es in einigen Städten nun auch Geburtshäuser. Entbindungen in einem Geburtshaus werden komplett von Hebammen geleitet und kann man wohl mit einer Hausgeburt vergleichen.
Mein Tipp: Die meisten Geburtskliniken bieten Tage der offenen Tür (oder eher des offenen Kreissaals) an. Ein Besuch lohnt sich. Hier erfahren Sie auch, ob Sie sich bereits schwanger zur Geburt anmelden sollten, oder einfach „spontan“ vorbei kommen können. Außerdem sollte man immer Mamas aus dem Bekanntenkreis um Erfahrungsberichte fragen. Bei diesem Thema ist Niemand ehrlicher.
Schritt fünf: Ausstattung
Wichtig hierbei ist: Nicht in Hektik verfallen. Das Neugeborene braucht am Anfang nicht viel. Die Grundausstattung an Kleidung sollte der Jahreszeit entsprechend (unbedingt bedenken!) vorhanden sein. Wir sind am Anfang mit den Größen 50 und 56 gut gefahren. Mulltücher kann man nie zu viele haben! Am Besten deponiert man in jedem Raum eins bis fünf 😉 Außerdem muss das kleine Wunder irgendwo schlafen. Wir sind die ersten Monate mit einem Beistellbett ausgekommen. In das große Babybett wanderten unsere Babys erst als sie krabbeln konnten. Ein Wickeltisch als Basis für Baby und Eltern ist von Vorteil. Nicht nur für die offensichtliche Funktion: das Wickeln. Man kann hier ein Zentrum schaffen, in dem alle wichtigen Utensilien für Eltern und Baby verstaut sind und auch einen gemütlichen, festen Ort für Rituale schaffen. Morgens nach dem Aufstehen und abends vor dem Schlafen gehen, kann hier intensiv Zeit mit dem kleinen Wunder verbracht werden. Wir haben unseren Wickeltisch mit Postern aus einem ganz tollen Buch dekoriert. Wärmelampe und Wickeleimer haben wir nie benutzt. Achtung ist geboten bei der Anschaffung des Kinderwagens. Die Lieferzeiten können hier bis zu 12 Wochen betragen. Also bitte nicht zu lange warten. Sonst ist der Frust am Ende groß.
Etwas ganz wichtiges fehlt nun noch: der Autositz! Den braucht man schon bei der Fahrt vom Krankenhaus nach Hause und ab da fast täglich. Bitte unbedingt vorher besorgen! Allgemein gilt, informieren Sie sich in Ruhe, was Sie für das Baby kaufen möchten und legen Sie den Einkauf, wenn möglich in das 2. Trimester, denn da geht es der der schwangeren Mama normalerweise ( 😉 ) am Besten.
Schritt sechs: Vaterschaftsanerkennung und Sorgerecht
Verheiratete Paare brauchen sich hierüber keine Gedanken zu machen. Wird nichts Gegenteiliges angegeben, wird automatisch der Ehepartner als Vater des Neugeborenen in die Geburtsurkunde eingetragen.
Sollten Sie nicht verheiratet sein, kann der Vater beim Standes- oder auch beim Jugendamt gebührenfrei beantragen, dass er nach der Geburt direkt in die Geburtsurkunde des Neuankömmlings eingetragen wird. Damit gibt es nicht nur von Anfang an eine vollständige Geburtsurkunde, sondern Mama und Papa ersparen sich damit auch einen weiteren Behördengang nach der Geburt.
Wichtig: Denken Sie daran, die Sorgerechtserklärung beim Jugendamt direkt mit abzugeben, sofern das Sorgerecht gemeinsam ausgeübt werden soll! Hierbei gibt es 2 Regeln: 1. Wird vor der Geburt keine gemeinsame Sorgerechtserklärung beurkundet, haben Mamas die bei der Geburt unverheiratet sind automatisch das alleinige Sorgerecht. 2. Die zukünftige Mama muss der Sorgerechtserklärung ausdrücklich zustimmen.
Und so wurde aus der kleinen Checkliste ein halber Roman…
Aber mit diesen 6 Schritten sind Sie fürs Erste gut vorbereitet auf das anstehende Großereignis. Ich werde in den nächsten Wochen noch weitere Checklisten für die Zeit unmittelbar vor der Geburt, kurz nach der Geburt und das neue Leben mit einem Familienmitglied mehr veröffentlichen und hoffe, dass diese erste Liste vielleicht ein paar Bald-Eltern die Angst nimmt und hilft, die vielen neuen Gedanken zu sortieren. So, dass mehr Zeit bleibt zum Freuen! 😉
Vielen Dank dafür, ich bin das Erste Mal schwanger und kann kaum jemanden fragen, weil meine Mama 2020 starb…das zerrt dann doch schon sehr an mir….
Ich bin zwar immer noch sehr unsicher, aber durch Gespräche mit Beratungsstellen und meinem Gefährten fühle ich mich dann doch schon etwas besser.
Danke für diesen wunderbaren Artikel.
Sehr gerne. Und alles Gute!