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Umgangs- und Sorgerechts-Blog
Schwimmunterricht in der Schule

Schwimmunterricht in der Schule

admin

Schwimmunterricht in der Schule … Eine Erinnerung, die bei den meisten Erwachsenen sicher nicht zu den Schönsten in der Schulzeit gehört. Die Fahrt mit dem Schulbus zum Schwimmbad, schnell umziehen und ab in das kalte Wasser. Nur im Sommer brachte das eine lang ersehnte Abkühlung, im Winter hieß es dagegen mit halb trockenen Haaren wieder in die Schule.

Der Europäische Gerichtshof hatte Anfang Januar 2017 über die Teilnahme am Schwimmunterricht zu entscheiden. Geklagt hatten hier Schweizer Eltern mit türkischen Wurzeln, die ein Bußgeld zahlen mussten, weil sie ihre Töchter nicht in den Schwimmunterricht geschickt hatten. Die Schulordnung in der Schweiz sieht eine Befreiung erst ab der Pubertät oder wegen gesundheitlicher Gründe vor. Die Eltern verwiesen aber auf ihre religiöse Überzeugung, wonach Mädchen auch vor der Pubertät nicht gemeinsam mit Jungen schwimmen sollten. Sichergestellt war bereits durch die Schulbehörden, dass die Mädchen einen Burkini tragen und sich in von den Jungen getrennten Umkleiden umziehen konnten.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied daraufhin, dass der Staat das Recht habe, die Religionsfreiheit in diesem Falle einzuschränken, um zu garantieren, dass die Schülerinnen am Sportunterricht teilnehmen. Denn die Schule, und dazu gehört auch der Sport- und Schwimmunterricht, spiele im Prozess der sozialen Integration eine wichtige Rolle. Es sei deshalb im Interesse der Kinder an allen Angeboten der Schule teilzunehmen. Das Urteil richtet sich nicht gegen den Islam, sondern soll nur unterstreichen, dass religiöse Überzeugungen keinen Vorrang vor der Schulpflicht haben. Denn Schulen sollen Kinder stärken für ein Leben in Toleranz, Demokratie und Freiheit. Die Kinder sollen lernen mit unterschiedlichen Überzeugungen und Charakteren auszukommen und ihren eigenen Weg finden. Deshalb dürfen einzelne nicht isoliert werden, auch nicht im Schwimmunterricht.[1] Der Zentralrat der Muslime begrüßt das Urteil des Europäischen Gerichtshofs.[2]


[1] http://www.zeit.de/gesellschaft/schule/2017-01/schwimmunterricht-muslime-europaeischer-gerichtshof ; EGMR Aktenzeichen 29086/12
[2] http://www.epochtimes.de/politik/deutschland/zentralrat-der-muslime-begruesst-urteil-zu-schwimmunterricht-a2020626.html

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