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Umgangs- und Sorgerechts-Blog

Umgang bei Krankheit

Matthias Bergmann

Es ist Umgangstag. Und das Kind ist krank. Fieber, eine richtige Grippe mit Kopfschmerzen, Gliederschmerzen etc. Was heißt das für den Umgang?
Eine genauso häufige wie schwierige Frage. Und die Antwort ist so allgemein nicht möglich. Wie also geht man um mit Krankheit beim Umgang?

Einvernehmen der Eltern über Umgang bei Krankheit

Die sicherlich beste Lösung ist jede Lösung, die im Einvernehmen der Eltern getroffen wird. Egal, ob das Kind gerade beim umgangsberechtigten Elternteil ist, oder beim überwiegend betreuenden, eine Lösung, welche die Eltern gemeinsam gefunden haben, ist zu bevorzugen. Das kann bedeuten, dass bei Krankheit der Umgang immer ausfällt. Es kann bedeuten, dass der Umgang auch bei Krankheit stattfindet, dass der Umgang verschoben wird, dass der Umgang so lange fortdauert, bis die Krankheit vorbei ist etc. Die Lösungen sind genauso vielfältig wie individuell denkbar.

Was aber, wenn sich die Eltern nicht einigen können?

Das dürfte vor allem der Fall sein, wenn das Thema Umgang belastet ist, besonders, wenn gerade das Thema Krankheit und Umgang belastet ist. Empfindet ein Elternteil, dass der andere Krankheiten des Kindes „nutzt“ um den Umgang zu unterbinden, so wird die Bereitschaft, sich auf krankheitsbedingte Änderungen einzulassen stark eingeschränkt sein.
Bei Uneinigkeit muss die Entscheidung letztendlich durch das Recht getroffen werden, was selten eine perfekt maßgeschneiderte Lösung bietet, aber immer besser sein dürfte als die willkürliche Lösung durch denjenigen, der das Kind bei Krankheitsausbruch gerade betreut.

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Umgang bei Transportunfähigkeit

Einfach ist die Lösung bei ärztlich attestierter Transportunfähigkeit. Liegt eine Krankheitslage vor, welche den Transport des Kindes zu einer Gesundheitsgefahr macht, so verbleibt das Kind dort, wo es sich befindet. Ist das Kind bei Transportunfähigkeit noch nicht beim umgangsberechtigten Elternteil, so kann der Umgang jedenfalls nicht wie normal stattfinden. Unter besonderen Umständen könnte ein Umgang am Wohnort des Kindes stattfinden. Das OLG Brandenburg und auch das BVerfG sehen neben einer freiwilligen eventuell auch eine zwangsweise Bereitstellung der Wohnung, in der das Kind lebt, als möglich an.
Dies dürfte aber gerade bei besonders strittigen Konflikten eine sehr schwierig durchzusetzende Lösung sein. Normalerweise (wenn solche Situationen nicht häufig sind) wird der Umgang ausfallen.
Umgekehrt dürfte bei Eintritt der Transportunfähigkeit während des Umgangs der Verbleib des Kindes beim umgangsberechtigten Elternteil unumgänglich sein.
All dies gilt so klar allerdings nur, wenn wirklich Transportunfähigkeit vorliegt. Kann das Kind z. Bsp. zum Arzt gefahren werden, so wird es auch den Transport zum anderen Elternteil bewältigen können, sofern dies keine deutlich längeren Transportwege bedeutet.
Sicherlich stellt sich hier die Frage, ob das sinnvoll ist. Das Kind ist krank, braucht Ruhe, Geborgenheit, ist bettlägerig etc.. Auf den ersten Blick erscheint es wenig sinnvoll in dieser Situation einen Transport zu veranlassen.

Zweck des Umgangs – Bindungserfahrung bei Krankheit

An dieser Stelle ist es wichtig, sich vor Augen zu führen, welchen Zweck der Umgang hat.
Er dient gerade auch dazu, dass die Beziehung zum Kind auch durch Probleme, Krankheit und Schwierigkeiten geprägt ist. Gerade im Falle der Krankheit ist die Betreuung durch den Elternteil eine erhebliche Bindungserfahrung. Diese wichtige Bindungserfahrung kann dem umgangsberechtigten Elternteil genauso wenig wie dem Kind vorenthalten werden. Zwar wird das Kind durch den Transport während einer Krankheit belastet, aber die Belastung durch einen fortgesetzten Streit über den Umgang dürfte im Falle „normaler“ Kinderkrankheiten wesentlich schwerwiegender sein. Anders ausgedrückt: der Transport bei Fieber ist kurzfristig unangenehm. Der Streit der Eltern über den Umgang ist langfristig belastend.

Im Zweifel dürfte daher davon abzuraten sein aus dem Wunsch des umgangsberechtigten Elternteil auf Umgang gerade auch bei Krankheit ein erhebliches Problem zu machen. Andererseits dürfte diesem auch nahezulegen sein sich gut zu überlegen, ob dieser kankheitsgeprägte Umgang wirklich Sinn macht.

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